Yponommenta evonymella, Y.padella, Y.malinellus, Y.cagnagella
Erfahrungsbericht aus der Landeshauptstadt Dresden, Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft. Fotos Hamburg.
Schaderreger und Symptome
In den Monaten Mai/Juni sind vielerorts gespinstartige Netze in Sträuchern und Baumkronen festzustellen. Verursacher dieser punktuell auftretenden Gespinste sind Gespinstmotten, die u.a. am Weiß - und Rotdorn, an Traubenkirsche, verschiedenen Obstgehölzen und am Pfaffenhut vorkommen. Diese, zu den Nachtfaltern zählenden Motten sind etwa 10 Millimeter große sehr schlanke Schmetterlinge und weisen eine Flügelspannweite von bis zu 20 Millimetern auf.
Ihre Eiablage erfolgt überwiegend an dünnen Zweigen in den Monaten Juli und August. Die Raupen schlüpfen im Herbst und verbleiben bei der Überwinterung unter einer Sekretschicht. Meist im darauf folgenden April beginnt der Fraß am austreibenden Laub. Anfang Mai erfolgt der Bau der gespinstartigen Netze. Durch die enormen Fraßschäden werden die Gehölze in ihrer Vitalität eingeschränkt, treiben i.d.R. jedoch im Folgejahr wieder aus. Ein Absterben der befallenen Bäume wurde bisher nicht beobachtet. Natürliche Gegenspieler sind Vögel und verschiedene Insektenarten, die sich von Gespinstmotten und deren Raupen ernähren.
Konsequenzen für die Kommune
Die durch die Raupen verursachten Kahlfraßschäden werden von der Öffentlichkeit mit Besorgnis wahrgenommen und werden z.T. mit dem für den Menschen gefährlichen Eichenprozessionsspinner verwechselt.
In der Verantwortung der Kommune liegt demzufolge eine gute Öffentlichkeitsarbeit z.B. in Form von Pressemitteilungen. Dies trägt wesentlich zur Aufklärung besorgter Bürger bei.
Die Bekämpfung der Gespinstmotten kann an ausgewählten, besonders intensiv genutzten Stellen u. a. mit einem scharfen Wasserstrahl erfolgen. Wenn Bacillus thuringiensis zum Einsatz kommen soll, ist dies in jedem Fall mit dem zuständigen Pflanzenschutzamt abzustimmen. In den meisten Fällen regulieren sich die Populationen innerhalb kurzer Zeit jedoch von selbst, so dass auf eine Bekämpfung i. d. R. verzichtet werden kann.