Im Auftrag der Fachkommission Friedhof und Stadtgrün beim DST hat der GALK Arbeitskreis Stadtbäume gemeinsam mit dem Arbeitskreis Landschaftsplanung und Grünordnung eine Musterbaumschutzsatzung erarbeitet. Sie wurde im Juni 2012 in den umweltpolitischen Fachgremien des DST beraten und als wichtige Handreichung für den kommunalen Baumschutz gebilligt. Im Vorfeld Anfang 2011 lief eine Kurzabfrage in den Großstädten von Nordrhein-Westfalen. Die erbetenen Daten sollten ein aktuelles Bild über Baumschutzsatzungen ergeben.
Das hier vorliegende Ergebnis aus 32 Städten ist im Rahmen eines ergebnisoffenen Hearings der Stadt Münster ausführlich vorgestellt worden.
Einer bereits im Jahr 2000 unter 330 Mitgliedern der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) durchgeführten Befragungsaktion zufolge wird in zwei Drittel der Städte Baumschutz mit dem Instrument der Baumschutzsatzung betrieben, das übrige Drittel praktiziert den Baumschutz mit anderen Instrumenten, beispielsweise über Festsetzungen im Bebauungsplan oder über Bestimmungen auf Grundlage der Landschaftsgesetze. Die heute gültigen Baumschutzsatzungen der Städte und Kommunen basieren im Wesentlichen auf den Mitte der 70er Jahre entstandenen Landesnatur-schutzgesetzen.
Nachfolgend werden beispielhaft Baumschutzsatzungen (-verordnungen) aus den Mitgliedsstädten des GALK-Arbeitskreises Stadtbäume vorgestellt. Letzte Aktualisierung im März 2025:
Basel
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Gesetz zum Schutz und zur Förderung des Baumbestandes im Kanton Basel-Stadt (Baumgesetz) BaumschutzGeschützt sind:
Besonderheiten: Durch besondere Verfügung, die im Grundbuch anzumerken ist, kann der zuständige Departementsvorsteher besonders wertvolle Bäume oder Baumgruppen, die nicht schon aufgrund ihrer Größe geschützt sind, unter Schutz stellen. |
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Weitergehende Informationen: www.bs.ch/themen/umwelt-und-bauen/balkon-und-garten/baeume-auf-privatem-grund |
Berlin
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Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in Berlin BaumschutzGeschützt sind:
Nicht geschützt sind:
Besonderheiten: Auf Antrag (Ausnahmegenehmigung) darf ein Baum beseitigt werden, wenn z.B. o der Baum krank ist oder von ihm Gefahren für Personen oder Sachen ausgehen und seine Erhaltung mit zumutbarem Aufwand nicht möglich ist oder Derzeit findet eine Novellierung der Berliner BaumSchVO statt. Sobald diese erlassen wurde, kann die neue Fassung auf dieser Seite heruntergeladen werden. |
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Weitergehende Informationen: www.berlin.de/sen/uvk/natur-und-gruen/naturschutz/baumschutz/ |
Bonn
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Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Bundesstadt Bonn BaumschutzGeschützt sind:
Diese Satzung regelt den Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne, soweit diese nicht eine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung festsetzen. Seit November 2023 wird eine neue Baumschutzsatzung der Stadt Bonn in den Gremien diskutiert, ein Abschluss ist zurzeit nicht abzusehen. |
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Weitergehende Informationen: |
Dresden
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Satzung der Landeshauptstadt Dresden zum Schutz von Bäumen und anderen wertvollen Gehölzen (Gehölzschutzsatzung) vom 16. Juni 1995 (Dresdner Amtsblatt Nr. 37/95 vom 14. September 1995, geändert durch Änderungssatzung vom 25. November 1999, Dresdner Amtsblatt Nr. 50/99 vom 16. Dezember 1999) BaumschutzGeschützt sind:
Besonderheiten: Durch besondere Verfügung, die im Grundbuch anzumerken ist, kann der zuständige Departementsvorsteher besonders wertvolle Bäume oder Baumgruppen, die nicht schon aufgrund ihrer Größe geschützt sind, unter Schutz stellen. |
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Weitergehende Informationen: Im Rahmen des öffentlichen, kommunalen Interesses an einem sorgsamen Umgang mit Bäumen bietet die Landeshauptstadt Dresden ein breites und fundiertes Beratungsangebot rund um den Baum an: www.dresden.de (online-Rathaus/Bäume-Anträge+Schutzmaßnahmen) |
Düsseldorf
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Satzung zum Schutz des Baumbestandes BaumschutzGeschützt sind:
Nicht geschützt sind:
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Weitergehende Informationen: www.duesseldorf.de/stadtgruen/baeume-in-der-stadt/baumschutzsatzung |
Essen
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Satzung zum Schutze des Baumbestands in der Stadt Essen (Baumschutzsatzung) vom 6. Juli 2001 BaumschutzGeschützt sind:
Nicht geschützt sind:
Zurzeit laufen in Essen fachbereichsübergreifende Gespräche, da einige Punkte der Satzung überarbeitet werden sollen. |
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Weitergehende Informationen: https://service.essen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/42886/show |
Esslingen
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Esslingen hat keine Baumschutzsatzung
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Weitergehende Informationen: www.esslingen.de/site/Esslingen_Layout_2022/node/20601329?QUERYSTRING=Baumschutz |
Frankfurt
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Satzung zum Schutz der Grünbestände im baurechtlichen Innenbereich der Stadt Frankfurt am Main vom 11. Februar 2010 BaumschutzGeschützt sind:
Nicht geschützt sind:
Zurzeit befindet sich die Baumschutzsatzung von 2010 beim Umweltamt in Überarbeitung. Die abschließend überarbeitete Baumschutzsatzung liegt noch nicht vor. |
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Weitergehende Informationen: |
Hamburg
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Verordnung zur Neuregelung des Hamburgischen Baumschutzrechts Schutzgegenstand(1) Bäume sind als Landschaftsbestandteile geschützt, sofern
Der Stammumfang nach Satz 1 ist in einer Höhe von 130 cm über dem Boden zu messen; liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unmittelbar unter dem Kronenansatz maßgebend. (2) Als Landschaftsbestandteile geschützt sind ferner Hecken mit einer Mindesthöhe von 80 cm. (3) Nicht geschützt sind
Der Blick in andere Städte verstärkt die Sorge, dass weniger das Vorhandensein oder Fehlen einer Baumschutzverordnung zum Verlust von Baumsubstanz führt, sondern vielmehr die Veränderung städtischer Regelungen, weshalb nach Abschaffung oder bei drohender Einführung einer Baumschutzsatzung die meisten Bäume fallen. Hamburg hielt auch deshalb an seiner BS-VO von 1948 fest, bis im März 2023 eine völlig überarbeitete Baumschutzverordnung beschlossen wurde.. |
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Weitergehende Informationen: Das Naturschutzamt Hamburg hat in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern der 'Wirtschaft, Bauen und Umwelt-Zentren' der Hamburger Bezirke im Oktober 2011 Arbeitshinweise zum Vollzug der Baumschutzverordnung erstellt, um bei Fällanträgen im Zusammenhang mit Bauvorhaben einheitliches Verwaltungshandeln sicherzustellen. Sie wurden zuletzt 2017 überarbeitet: |
Hannover
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Satzung zum Schutz von Bäumen, Sträuchern und Hecken im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover als Geschützte Landschaftsbestandteile BaumschutzGeschützt sind:
Nicht geschützt sind:
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Weitergehende Informationen: www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Umwelt-Nachhaltigkeit/Naturschutz/Aufgaben-Projekte/ |
Kassel
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Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Kassel (Baumschutzsatzung) vom 11. Dezember 2017 BaumschutzGeschützt sind:
Nicht geschützt sind:
Besonderheiten: Die Beuys-Bäume sind bewusst ausgenommen, weil diese ohnehin alle (also auch mit kleinerem STU) gemäß Hessischem Denkmalschutzgesetz geschützt sind und ggf. erforderliche Fällanträge dann direkt bearbeitet werden. So soll eine doppelte Zuständigkeit vermieden werden. |
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Weitergehende Informationen: www.kassel.de/service/produkte/kassel/umwelt-und-gartenamt/umweltschutz/baumschutzsatzung.php |
Köln
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Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung – BSchS) vom 18. Juli 2023 BaumschutzGeschützt sind:
Der Stammumfang wird in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden gemessen. Die Vorschriften dieser Satzung gelten unabhängig von den Voraussetzungen des Absatzes 1
Besonderheiten: Die Ausgleichszahlungen gemäß §§ 10 und 11 werden zweckgebunden verwendet: |
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Weitergehende Informationen: www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/25460/index.html |
Leipzig
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Satzung zum Schutz und zur Pflege des Baumbestandes der Stadt Leipzig (Baumschutzsatzung) vom 16.10.1992, zuletzt geändert am 09.02.2022 Der Sächsische Landtag hat am 03.02.2021 ein Gesetz zur Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes (SächsNatSchG) beschlossen. Das Gesetz tritt am 01.03.2021 in Kraft. Die Änderungen betreffen den § 19 des SächsNatSchG. Die bisherigen Maßgaben, dass auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken bestimmte Arten- und Größengruppen vom Schutz kommunaler Gehölzschutzsatzungen ausgenommen sind, entfallen. Somit gilt § 3 der Baumschutzsatzung der Stadt Leipzig ab 01.03.2021 wieder uneingeschränkt und unabhängig davon, ob sich die Gehölze auf mit Gebäuden bebauten oder unbebauten Grundstücken befinden. BaumschutzGeschützt sind:
Besonderheiten: Der Baumschutzsatzung liegt eine Berechnungsmatrix für Anzahl und Pflanzgröße für erforderliche Ersatzpflanzungen bei. |
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Weitergehende Informationen: Die Baumschutzsatzung in ihrer aktuellen Fassung sowie weitere Informationen zum Baumschutz in Leipzig finden Sie hier: www.leipzig.de/umwelt-und-verkehr/umwelt-und-naturschutz/baeume-und-baumschutz/baumschutz#c12457 |
Leverkusen
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Die Baumschutzsatzung in Leverkusen wurde am 12.12.2005 aufgehoben.
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Weitergehende Informationen: https://leverkusen.kommunalportal.nrw/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/60886/show |
Ludwigshafen
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Ludwigshafen hat keine Baumschutzsatzung
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Weitergehende Informationen: |
Mannheim
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Satzung der Stadt Mannheim über den Schutz von Grünbeständen (Baumschutzsatzung) vom 28.05.2019 BaumschutzGeschützt sind:
Nicht geschützt sind:
Besonderheiten: Hinweis auf DIN 18920 'Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen' in § 6 Schutz- und Pflegemaßnahmen. Geschützt sind zudem Naturdenkmale oder Bäume, die in Naturschutzgebieten oder Landschaftsschutzgebieten unter besonderem Schutz stehen. |
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Weitergehende Informationen: zu erfragen bei der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Mannheim |
München
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Baumschutzverordnung der Landeshauptstadt München Baumschutz Geschützt sind:
Besonderheiten: Zurzeit wird eine neue Baumschutzsatzung der Stadt München in den Gremien diskutiert. Die endgültig überarbeitete Baumschutzsatzung liegt noch nicht vor. |
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Weitergehende Informationen: Untere Landschaftsbehörde www.muenchen.info/ba/15/bau_c2.pdf |
Münster
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Baumschutzsatzung Münster Anmerkung: Der Rat der Stadt Münster hat am 20.09.2023 den Erlass einer Baumschutzsatzung beschlossen, die Bäume und damit auch ihre vielfältigen positiven Funktionen für die Bürger und Bürgerinnen unter besonderen Schutz zu stellen.Der Wirkungsbereich der Satzung umfasst die im Zusammenhang bebauten Ortsteile sowie die Gebiete innerhalb des Geltungsbereichs von Bebauungsplänen auf dem Gebiet der Stadt Münster und tritt am 01.10.2023 in Kraft. Welche Bäume unterliegen der Baumsatzung in Münster? - Einzelbäume mit einem Stammumfang* von mindestens 100 cm (Eiben mindestens 60 cm), - mehrstämmig ausgebildete Bäume, wenn wenigstens ein Stamm einen Umfang* von 80 cm und einer der weiteren Stämme einen Umfang von mindestens 30 cm aufweist. Zur Ermittlung der Ersatzpflanzung wird die Summe der relevanten Stammumfänge zugrunde gelegt. - Baumgruppen mit mindestens fünf Bäumen, mit einem Stammumfang* von jeweils mindestens 80 cm und wenn sich die Kronenbereiche berühren. - Ersatzpflanzungen mit Beginn der Baumpflanzung gemäß dieser Satzung und - Bäume, die aufgrund von Festsetzungen im Bebauungsplan zu erhalten sind oder gepflanzt wurden. (* Der Stammumfang wird in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden gemessen.) Nicht geschützt sind: - Obstbäume, wenn sie einer gewerblichen Nutzung dienen, - Wald im Sinne des § 2 des Gesetzes zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz – BWaldG) und des § 1 des Landesforstgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesforstgesetz – LFoG NRW), - Bäume in Baumschulen und Gärtnereien, wenn sie einer gewerblichen Nutzung dienen oder - Bäume in Botanischen Gärten. |
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Weitergehende Informationen: Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit: www.stadt-muenster.de/gruen/stadtgruen/baeume |
Nürnberg
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Verordnung zum Schutz des Baumbestandes im Stadtgebiet Nürnberg BaumschutzGeschützt sind:
Nicht geschützt sind:
Besonderheiten: Hinweis auf DIN 18920 'Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen' in § 6 Schutz- und Pflegemaßnahmen. |
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Weitergehende Informationen: zu erfragen bei der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Nürnberg |
Osnabrück
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Die Stadt Osnabrück hat seit Mai 2002 keine Baumschutzsatzung mehr In Osnabrück existierte eine Baumschutzsatzung etwa 9 Jahre durchgehend. Anfänglich waren mit wenigen Ausnahmen alle Gehölze mit einem Umfang ab 80 cm geschützt. Nach mehreren Überarbeitungen wurden z.B. Fichten, Pappeln, Weiden in Gänze aus dem Schutzstatus genommen. Der Stammumfang wurde auf 120 cm heraufgesetzt. Anmerkung: Im Rahmen der Feinstaubdiskussion wird die Baumschutzfrage wieder intensiver diskutiert. In Osnabrück gibt es eine private Initiative, welche über eine Unterschriftenaktion eine Wiederbelebung der Baumschutzsatzung anstrebt. |
Rostock
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Die Baumschutzsatzung von 2001 hat die alte Baumschutzverordnung abgelöst. Baumschutz
Besonderheiten |
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Weitergehende Informationen: Die Satzung ist nicht auf der Rostock-Homepage veröffentlicht und muss im Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege angefordert werden. |
Stuttgart
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Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über den Schutz von Landschaftsbestandteilen BaumschutzGeschützt sind:
Nicht geschützt sind:
Baumschutzsatzung gilt nur für Innenstadtbezirke und Stadtbezirk Bad Cannstadt. |
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Weitergehende Informationen: unter: www.stuttgart.de/baumschutzsatzung |
Wien
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Gesetz zum Schutze des Baumbestandes in Wien (Wiener Baumschutzgesetz) vom 18.04.2024 BaumschutzGeschützt sind:
Nicht geschützt sind:
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Weitergehende Informationen: unter: www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrW&Gesetzesnummer=20000294 |