Auswirkungen auf den Stadtbaumbestand
Die innerstädtische Nachverdichtung und die Aufstockung von Gebäuden führen bei der Sicherstellung des zweiten Rettungsweges häufig zu Konflikten mit Bestandsbäumen, sofern auf Rettungsgeräte der Feuerwehr zurückgegriffen werden soll. Der zweite Rettungsweg ist elementarer Bestandteil der Rettungswegsystematik für Aufenthaltsräume in Gebäuden. Insbesondere, wenn ein Hubrettungsgerät als Rettungsgerät verwendet werden soll, ergeben sich umfangreiche Anforderungen hinsichtlich Aufstellflächen und Hindernisfreiheit, die mit einer vorhandenen oder geplanten Bepflanzung in Einklang gebracht werden müssen.
Andererseits fordert der Deutsche Städtetag zur Anpassung an den Klimawandel die Sicherung und Weiterentwicklung des Baumbestandes. Der volkswirtschaftliche Wert von Grün im verdichteten Bereich und von Bäumen im Besonderen ist unbestritten.
Angesichts der klimatischen Entwicklung in den Innenstädten ist es nicht zu vertreten, den Baumbestand für die Sicherstellung von zweiten Rettungswegen zu reduzieren. Ebenso wenig sind Auflagen zu einem präventiven regelmäßigen Rückschnitt der Baumkronen oder Forderungen nach Verwendung schlanker / kleinkroniger Baumarten zielführend. Dies ist bereits in der Bauleitplanung zu berücksichtigen und die Art der Sicherstellung der Rettungswege ist dort zu beschreiben. Es sollte daher Ziel sein, die planerischen Möglichkeiten bei Bauvorhaben so zu nutzen, dass Eingriffe in den Baumbestand nicht erforderlich sind, und Möglichkeiten zur Ausweitung des Baumbestandes für die Zukunft erhalten bleiben. Daraus leiten sich die folgenden Forderungen und Feststellungen ab:
Forderungen / Feststellungen
- Zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges sollen die verfügbaren planerischen Möglichkeiten so ausgenutzt werden, dass eine Beeinträchtigung des öffentlichen Baumbestandes vermieden, bzw. minimiert wird. Auch sollten Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des Baumbestandes in die Überlegungen einbezogen werden.
- Konkrete und korrekte Eintragung des Baumbestandes mit der zu erwartenden Höhe und Ausdehnung in die Pläne des Bauantrages
- Frühzeitige Einbeziehung der Baumeigentümer ins Verfahren
- Für private Bauvorhaben besteht grundsätzlich kein Anspruch, dass öffentliche Flächen und Einrichtungen aufgrund des Bauvorhabens angepasst werden.
- Die Erleichterungen der Fachempfehlung Flächen für die Feuerwehr der deutschen Feuerwehren sollten in den baurechtlichen Regelungen Berücksichtigung finden.
Das nun gemeinsam von GALK, AGBF bund und Deutschem Feuerwehrverband herausgegebene Positionspapier hat den Titel ‚Auswirkungen der baulichen Nachverdichtung auf den Stadtbaumbestand im Zusammenhang mit der Sicherstellung des zweiten Rettungsweges‘ und wird im GALK-Internetportal zum Download bereitgestellt.