Cerambyx cerdo
Erfahrungsbericht des Fachbereichs Grünflächen und Umwelt der Stadt Mannheim
Quelle: www.natura2000.rlp.de/steckbriefe/.
Schaderreger und Symptome
Bis zu Anfang des 20. Jahrhunderts war der Heldbock in Mitteleuropa weit verbreitet und ein gefürchteter Schädling im Forst, der mit vielen Mitteln bekämpft wurde. Heute tritt er nur noch in kleinen inselartigen Arealen auf und sein Vorkommen ist auf wenige Brutbäume beschränkt. Deshalb gehört der Heldbock, auch großer Eichenbock genannt, zu den stark gefährdeten Arten und ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt und seit 1992 in die Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) aufgenommen.
Der Heldbock ist die zweitgrößte Käferart in Mitteleuropa. Es weist eine Körperlänge von 3-5,5 cm auf und eine Breite von 1-1,5 cm. Die knotigen Fühler bei
den Weibchen sind maximal so lang wie die Körper, bei den Männchen können Sie 10 cm lang werden. Die Flügeldecken sind braunschwarz und zum hinteren Ende rotbraun gefärbt.
Lebensraum
Der Heldbock besiedelt geschwächte Alteichen (bevorzugt werden Eichen mit einem Stammumfang > 1 m), vor allem Stieleichen, die in besonnten, warmen Lagen als Solitärbäume stehen z. B. in Parks, Alleen, Waldrändern oder locker strukturierten Eichenwäldern ohne Unterwuchs. Die gesamte Entwicklung von Ei über die Larve bis hin zur Verpuppung findet im Baum statt. Die Entwicklungsdauer beträgt zwischen 3 bis 5 Jahren. In abgestorbenen Eichen können die Käfer ihre Entwicklung nicht mehr starten, aber beenden. Obwohl die Käfer flugfähig sind, bleiben sie meist dem Brutbaum treu, bis dieser abgestorben ist. Normalerweise ist dies ein Prozess, der langsam vonstatten geht. In Mannheim wurden Brutbäume beobachtet, die innerhalb von 1-2 Jahren nach Befall abstarben. Da der Einzelbaum ein zeitlich begrenztes Habitat darstellt, kann allein diese Tatsache zu einem lokalen Absterben der
Käferpopulation führen, wenn kein anderer geeigneter Brutbaum in der Nähe ist.
Merkmale und Handlungshinweise für den Verkehrssicherungspflichtigen
Die befallenen Bäume sind an den charakteristischen daumendicken Bohrgängen im Kronen- und Stammbereich zu erkennen und dem ausrieselnden Bohrmehl an Stamm und Stammfuß.
Die Besiedelung und das Absterben der Bäume stellen, je nach Standort des Baumes, ein Problem für die Verkehrssicherheit dar. Da der Heldbock unter Schutz steht, ist bei einem Eingriff in den Brutbaum eine artenschutzrechtliche Befreiung bei der zuständigen höheren Naturschutzbehörde einzuholen. Unter Berücksichtigung des Artenschutzes müssen im Einzelfall vertretbare Sicherungsmaßnahmen erarbeitet und vorab mit den zuständigen Behörden abgestimmt werden. Dies können z. B. auch gezielte Rückschnitte in der Krone bis hin zur Belassung eines Torso sein.
Ist die Fällung unumgänglich, sollte der Stamm auf einzelne Unterlagen abgelegt werden, um den Bodenkontakt zu vermeiden, damit sich die im Stammholz befindlichen Larven noch fertig entwickeln können. Der Bodenkontakt muss vermieden werden, damit Asseln und andere Kleinlebewesen nicht in den Stamm eindringen und das Substrat der Heldbocklarven zerstören.