Anoplophora chinensis
Der nachstehende Text wurden von der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bereitgestellt (Fotos: Pflanzenschutzamt Berlin).
Der Citrusbockkäfer (CLB) ist in China, Korea und Japan heimisch, kommt aber auch in Taiwan, Indonesien, Malaysia, Burma, Vietnam und auf den Philippinen vor. Er ist als Schädling gefürchtet, da er über 100 Laubholzarten befällt, vor allem Citruspflanzen. Er tötet gesunde, vitale Bäume innerhalb weniger Jahre ab und wurde daher in Europa als Quarantäneschaderreger eingestuft.
In Europa wurde der Citrusbockkäfer erstmals zur Jahrtausendwende in Norditalien in der Nähe von Mailand (Parabiago) gefunden. Vermutlich wurde er aus Asien mit befallenen Bonsaipflanzen eingeschleppt. Seitdem hat er sich in Norditalien, wo sich zahlreiche Baumschulen befinden, etabliert. Sofern aus diesem Gebiet Gehölze in Töpfen oder Ballen geliefert werden, besteht das Risiko der Einschleppung des Käfers. Seit 2003 wurden wiederholt einzelne Käfer in europäischen Staaten gefunden. 2008 mussten in Deutschland Tausende Fächerahorne, die im Lebensmitteleinzelhandel verkauft werden sollten, vernichtet werden, weil bis zu 30% mit dem CLB befallen waren. 2009 wurde ein einzelner Käfer auch in Berlin gemeldet.
Ein Käfer-Weibchen legt in seinem Leben bis zu 200 Eier ab und beginnt damit etwa 10 Tage nach dem Schlüpfen. Für die Eiablage schneidet es mit den Mundwerkzeugen Schlitze und kleine Trichter in die Rinde von Wurzelanläufen, oberirdischen Wurzeln und der Stammbasis. Günstig sind Temperaturen über 20°C.
Die Larven des Käfers leben ein bis zwei Jahre verborgen im Holz der Wirtsbäume. In Europa schlüpfen die Larven des Käfers von Anfang Juni bis August. Sie fressen zunächst im saftigen Phloem unter der Rinde. Später werden unregelmäßige Larvengänge mit einem Durchmesser von 1,5 bis 2 cm ins Wurzelholz gefressen. Die Larvengänge gehen tief ins Holz und unterbrechen den Saftfluss des Gehölzes, wodurch die Holzfestigkeit verringert und die Bruchgefahr erhöht wird. Der Befall ist äußerlich nur anhand der ausgeworfenen Bohrspäne sichtbar. Der Käfer bohrt sich aus dem Baum heraus und hinterlässt dabei Löcher, die bis zu 1,5 cm groß sind. Durch den anschließenden Fraß an Blättern, Blattstielen und der Rinde von Zweigen, kann es zu Welkeerscheinungen des Gehölzes kommen. Die Hauptaktivität des Käfers (Flug, Fraß, Paarung) ist am Tag. Er lebt bis zu zwei Monaten. Der Käfer erscheint glänzend schwarz mit unregelmäßigen hellen Flecken auf den Flügeldecken. Er ist 21-37 mm groß mit langen, schwarz-hellblau gestreiften Fühlern, doppelt so lang wie der Körper. Dei Larve ist beinlos, weiß bis cremefarben mit bräunlicher Zeichnung auf dem Prothorax und bis 60 mm lang und 10 mm dick. Wirtspflanzen sind nahezu alle Laubbaumarten, vor allem Ahorn, aber auch Platane, Birke, Hainbuche, Buche, Kastanie. Ferner werden Citruspflanzen, Obstbäume, Ziergehölze und Rosen befallen.
Verwechselungsgefahr
Der Citrusbockkäfer (CLB, Anoplophora chinensis) kann mit dem Asiatischen Laubholzbockkäfer (ALB, Anoplophora glabripennis) verwechselt werden. Auch dieser befällt gesunde Laubbäume, bringt diese zum Absterben und gilt als Quarantäneschädling für die EU. Trotz großer Ähnlichkeit können die beiden Anoplophora-Arten mit etwas Übung differenziert werden. So hat der Citrusbockkäfer im Gegensatz zum Asiatischen Laubholzbockkäfer zwei helle Flecken auf dem Halsschild.
Heimische Bockkäfer, die zum Teil unter Schutz stehen, weisen einen ähnlichen Körperbau auf, haben aber nicht die charakteristische Flügelfärbung des ALB oder CLB. Im Verdachtsfall sollten Käfer oder Larven lebend für den zuständigen Pflanzenschutzdienst aufbewahrt werden, um eine Bestimmung zu erleichtern und ggf. die heimische Bockkäferpopulation zu schützen.
Gegenmaßnahmen
Eine Ausrottung des Käfers oder zumindest eine Eindämmung des Befalls ist nur durch frühzeitiges Erkennen und sofortiges Handeln möglich, erfordert aber sowohl die Mithilfe der Bevölkerung als auch der Fachleute. Ein Verdachtsfall ist umgehend dem zuständigen Pflanzenschutzamt zu melden. Befallene Bäume, die ohnehin nach einigen Jahren absterben, müssen unbedingt gefällt und deren Wurzelsysteme gerodet werden.
Zum Schutz gegen die Einschleppung und Verbreitung des Citrusbockkäfers hat die EU-Kommission den Durchführungsbeschluss 2012/138 EG erlassen. Danach kann ein Befall die Beseitigung der betreffenden Gehölze erforderlich machen. Des Weiteren sind Befalls- und Pufferzonen einzurichten sowie ein Befall oder Befallsverdacht dem zuständigen Pflanzenschutzamt zu melden. Bei der Einfuhr von Wirtspflanzen muss die Befallsfreiheit bescheinigt werden. Die Verwendung anfälliger Pflanzen aus einer Pufferzone ist nur mit einem Pflanzenpass möglich.