7. Grüne Infrastruktur als Pflichtaufgabe
Grüne Infrastruktur als Pflichtaufgabe rechtlich einführen
Grün- und Freiräume erfüllen vielfältige Aufgaben für Bürger und Stadt: Erschließung/Mobilität über Grünzüge, Spielmöglichkeiten für Kinder, wohnungsnahe Freiräume, Bewegungs- und Sportmöglichkeiten, Orte der Bestattungen und Vieles mehr.
Die strategische Anlage von Grün- und Freiräumen ist in der Bauleitplanung mit verankert. Zahlreiche Aufgaben sind für die Kommunen verpflichtend: Dazu gehören die Friedhöfe oder der Naturschutz als hoheitliche Aufgaben ebenso wie Renaturierungsmaßnahmen nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sowie die Bereitstellung von Spielmöglichkeiten, Schulhöfen und Kita-Außenanlagen mit Mindestgrößen. Selbstverständlich ist deren verkehrssicherer Unterhalt eine Pflicht. Die Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, dieser Pflichtaufgabe nachzukommen. Grundvoraussetzung hierfür ist die entsprechende personelle und finanzielle Ausstattung.
Forderung: Die öffentlichen Grün- und Freiflächen sind mit ihren Leistungen und Werten ein essentieller Bestandteil der Städte. Grünplanung, Grünversorgung und Grünpflege sind für die Kommunen als Pflichtaufgabe zu definieren. Die Verankerung von Grün als Pflichtaufgabe ist ein wesentlicher Schritt, um die formulierten Ziele im geplanten Weißbuch in der Umsetzung zu sichern. Ein entsprechender Rahmen für die Ländergesetzgebung ist vorzubereiten.

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