Mehr zum Sachstand der HOAI-Novelle
Die HOAI-Novelle (HOAI 202X/2025) zur inhaltlichen Modernisierung (Digitalisierung, Nachhaltigkeit) wurde durch die vorgezogene Bundestagswahl verzögert und eine Umsetzung wird nun erst für 2026/2027 angestrebt, wenn die Abstimmungsgespräche zwischen Ministerien und Planerverbänden (VBI, BDB) voraussichtlich erst Anfang bis Mitte 2026 fortgesetzt werden.
Dabei lag die vorbereitende Arbeit in Form von zwei Gutachten bereits vor: die „Evaluierung der Planungsbereiche“, erstellt für das Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und ein Gutachten zur „Evaluierung der Honorartafeln“ der HOAI, erstellt für das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Vor diesem Hintergrund hat der Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen bdla zwei Broschüren zum Sachstand der HOAI-Novelle vorgelegt. Damit werden Hinweise für eine angemessene und auskömmliche Honorierung für Objektplanung Freianlagen und für die Landschaftsplanung gegeben.
Die beiden Gutachten bildeten dafür eine solide Grundlage und zeigen den verantwortlichen Auftraggebern/Vergabestellen sowie Anbieter:innen bzw. Auftragnehmer:innen von Leistungen der Architekt:innen und Ingenieur:innen auf, welche Anforderungen an eine zeitgemäße Leistungserbringung gestellt sind und welche Tafelwerte die HOAI heute aufweisen müsste, um mit dem Vergütungsniveau zur letzten Tafelwert-Evaluation im Zuge der HOAI-Novelle 2013 gleichzuziehen.
Die Autor:innen der bdla-Broschüren sind:
für „Sachstand HOAI 202X zur Objektplanung Freianlagen 2025“ Dieter Herrchen, ö.b.u.v. Sachverständiger für Honorare für Leistungen der Landschaftsarchitekten, Wiesbaden und Mirjam Mohrlüder, Honorarsachverständige, Wiesbaden,
für „Sachstand HOAI 202X zur Landschaftsplanung 2025“ Dieter Pfrommer, ö.b.u.v. Sachverständiger für Honorare für Leistungen der Landschaftsarchitekten, Stuttgart, und Martin Janotta, Landschaftsarchitekt bdla, Berlin.
Die Broschüren werden vom bdla kostenfrei zum Download zur Verfügung gestellt:
Sachstand HOAI 202X zur Objektplanung Freianlagen 2025 (857 KB) (PDF)
Sachstand HOAI 202X zur Landschaftsplanung 2025 (2.93 MB) (PDF)
Ausgangslage:
Die Novelle ist notwendig, da die HOAI 2021 primär eine Reaktion auf das EuGH-Urteil von 2019 war und die Mindestsatzverbindlichkeit abschaffte. Aufgrund der Neuwahlen 2025 kam es zu Verzögerungen; die Fachverbände (z.B. bdla, AHO) sind jedoch in engem Austausch mit der Politik, um die Arbeiten (zweistufiges Verfahren: Fachgutachten & Wirtschaftlichkeitsgutachten) fortzuführen.
Ziel der Novelle:
Anpassung an moderne Planungsmethoden (BIM), Nachhaltigkeitsaspekte und Sicherstellung einer angemessenen Vergütung.
Aktueller Status:
Es wird an konkreten Vorschlägen für die Objektplanung gearbeitet, um eine auskömmliche Honorierung zu gewährleisten. Jedoch haben dem Anschein nach „Novellierung und Inkrafttreten der HOAI 202X“ bei den Bundesministerien keine hohe Priorität, aber immerhin bleibt man im Gespräch. Wenn alles gut läuft, soll im Sommer ein Referentenentwurf vorliegen. Die Neue HOAI könnte dann Anfang 2027 in Kraft treten - die Betonung liegt auf „könnte“.
Das Erstgespräch, laut Zeitplan am 21.01.2026, mit den verantwortlichen Ministerien (BMWE und BMWSB) sollte klären, wie man auf Basis der beiden Gutachten (Leistungsbild- und Honorargutachten) den weiteren Reformprozess gestalten will.
Bis Redaktionsschluss (08.02.2026) konnten keine offiziellen Pressemitteilungen des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) oder des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gefunden werden, die bestätigen, dass ein Gespräch am 21. Januar 2026 zur HOAI-Novellierung an diesem Datum tatsächlich stattgefunden hat.
Die HOAI 2021, die das Honorar grundsätzlich frei verhandelbar machte, bleibt bis zum Inkrafttreten der neuen Regelungen als Basis bestehen.



