Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat lobte im Jahr 2020 zum ersten Mal den Bundespreis Stadtgrün aus. Der Preis würdigt außergewöhnliches Engagement für urbanes Grün, vielfältige Nutzbarkeit, gestalterische Qualität, innovative Konzepte und integrative Planungsansätze. Städte und Gemeinden in Deutschland konnten sich bis April 2020 mit ihren Stadtgrün-Projekten bewerben. Auch Planer, Bürgerinnen und Bürger, Initiativen oder Vereine sind aufgerufen, ihre Projekte gemeinsam mit der Gemeinde einzureichen. Im Fokus stand der Mehrwert öffentlicher Grün- und Freiräume für die Menschen.

Der Wettbewerb war mit einem Preisgeld von insgesamt 100.000 Euro dotiert und wurde in vier verschiedenen Kategorien vergeben:

  • GEBAUT
  • GENUTZT
  • GEPFLEGT
  • GEMANAGT

Pfeil rechts 50x26  Hier werden die für den „Bundespreis Stadtgrün 2020“ eingereichten Stadtgrün-Projekte vorgestellt:  icon archiv 

Eine unabhängige Jury entschied über die Auszeichnung von Projekten mit Preisen und Anerkennungen. Sie war mit Expertinnen und Experten aus den Bereichen Garten- und Landschaftsarchitektur, Stadtentwicklung und Stadtplanung, Vertretern und Vertreterinnen des Deutschen Städtetags, des Deutschen Städte- und Gemeindebunds und des Deutschen Landkreistags sowie mit Vertretern aus Bundesministerien besetzt. Die Preisverleihung fand im September 2020 in Berlin statt. Die Preise wurden in einem Festakt übergeben.

Der Bundespreis Stadtgrün ist ein wichtiger Baustein in der Umsetzung des Weißbuches Stadtgrün. Er wird vom Deutschen Städtetag, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund und dem Deutschen Landkreistag unterstützt. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) begleitete den Wettbewerb fachlich.

Weitere Informationen: www.bundespreis-stadtgruen.de

Fragen zum laufenden Wettbewerbsverfahren, zur Webseite und zur Einreichung konnten ausschließlich über das Kontaktformular unter FAQ an das Wettbewerbsbüro gestellt werden: 
https://bundespreis-stadtgruen.de/start/teilnehmen/fragen-und-antworten/

Weitere Informationen zum Datenschutz und insbesondere nach Art. 13 DSGVO finden Sie in der Datenschutzerklärung  des BBSR.


Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) berät als Ressortforschungseinrichtung die Bundesregierung bei Aufgaben der Stadt- und Raumentwicklung sowie des Wohnungs-, Immobilien- und Bauwesens