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By Gerhard Doobe
Gerhard Doobe
4. Damit die Stadt ein guter Lebensraum für alle bleibt:
Förderkulisse für urbanes Grün
GrünGIS als Handlungsgrundlage, Frankfurt am Main„Grün macht gesund“ – das ist keine neue Erkenntnis. Qualitätsvolles Stadtgrün hat – mit Blick auf den Menschen – einen hohen Stellenwert und großes Potenzial für den Schutz und die Förderung von Gesundheit. Denn die Grünräume in einer Stadt kompensieren klimatische Belastungen, Luftverschmutzung und Lärm. Schon allein darum muss das urbane Grün erhalten und qualitativ wie quantitativ weiterentwickelt werden.
Zusätzlich sind die urbanen Räume im Laufe der sich intensivierenden Landwirtschaft zu Rückzugsräumen für Flora und Fauna geworden. Die Städte und Gemeinden haben somit eine zunehmende Verantwortung für den Arten- und Biotopschutz.
Auf den Punkt gebracht: Forderungen der GALK e.V.
Förderlandschaft für urbanes Grün ausbauen
- Förderprogramme für das urbane Grün: Förderprogramme des Bundes / der Länder müssen sowohl für Städte als auch für Gemeinden antragsfähig und realisierbar sein. Sie sollten auch den Aufbau qualifizierten Personals berücksichtigen.
- Fachliche Bewertung von Förderanträgen: Die Bewilligung von Fördermitteln bedarf einer fachlichen Expertise. Nachhaltigkeit muss im Vordergrund stehen.
- Förderkulisse: Für urbanes Grün muss es Förderprogramme im Kontext der Stadtplanung geben. Der GALK e.V. fordert darüber hinaus weiterhin ein eigenständiges Förderprogramm für die urbane grün-blaue Infrastruktur.
- Unterstützung durch den DST und den DStGB: Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund, als Schnittstellen zur Bundesregierung, müssen dafür Sorge tragen, die Kommunen bei der Ressourcengewinnung zu unterstützen.
- Bundesweit gültige Orientierungswerte: Bundesweite Orientierungswerte sind als Leitplanken weiter zu etablieren, um die Kommunen dabei zu unterstützen, ihre Ziele bei der Grünversorgung hinsichtlich Erholung, Klimaanpassung und Biodiversität zu formulieren. Die Festschreibung eines Grünflächenfaktors im Baugesetzbuch, analog zur Geschossflächenzahl, wäre hierzu ein wichtiger Meilenstein.


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