Im Zuge der Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie vom 16.04.2014 wird auch das Baugesetzbuch (BauGB) zu novellieren sein.

Aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege sollten dabei sowohl aktuelle wissenschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen als auch die programmatischen Verpflichtungen berücksichtigt werden, die die 'Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt' und die 'Naturschutzoffensive 2020' enthalten.

Es wird erwartet, dass diese Novellierung inhaltlich auch durch das Weißbuch zu 'Grün in der Stadt' wesentlich unterstützt wird. Der Bundesverband Beruflicher Naturschutz e.V. (BBN) hat hierzu eine Stellungnahme veröffentlicht, deren Positionen der GALK-AK Landschaftsplanung und Grünordnung unterstützt.

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