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Im Auftrag der Fachkommission Friedhof und Stadtgrün beim DST hat der GALK Arbeitskreis Stadtbäume gemeinsam mit dem Arbeitskreis Landschaftsplanung und Grünordnung eine Musterbaumschutzsatzung erarbeitet. Sie wurde im Juni 2012 in den umweltpolitischen Fachgremien des DST beraten und als wichtige Handreichung für den kommunalen Baumschutz gebilligt. Im Vorfeld Anfang 2011 lief eine Kurzabfrage in den Großstädten von Nordrhein-Westfalen. Die erbetenen Daten sollten ein aktuelles Bild über Baumschutzsatzungen ergeben.
Das hier vorliegende Ergebnis aus 32 Städten ist im Rahmen eines ergebnisoffenen Hearings der Stadt Münster ausführlich vorgestellt worden.

Einer bereits im Jahr 2000 unter 330 Mitgliedern der Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) durchgeführten Befragungsaktion zufolge wird in zwei Drittel der Städte Baumschutz mit dem Instrument der Baumschutzsatzung betrieben, das übrige Drittel praktiziert den Baumschutz mit anderen Instrumenten, beispielsweise über Festsetzungen im Bebauungsplan oder über Bestimmungen auf Grundlage der Landschaftsgesetze. Die heute gültigen Baumschutzsatzungen der Städte und Kommunen basieren im Wesentlichen auf den Mitte der 70er Jahre entstandenen Landesnatur-schutzgesetzen.

Nachfolgend werden beispielhaft Baumschutzsatzungen (-verordnungen) aus den Mitgliedsstädten des GALK-Arbeitskreises Stadtbäume vorgestellt:

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