Immer wieder wurde über eine Modernisierung des Kleingartenwesens und die Sicherung seiner Zukunftsfähigkeit unter Entscheidungsträgern in Politik, Verwaltungen, Kleingärtnervereinen und anderen Verbänden diskutiert. Deshalb beauftragte der Deutsche Städtetag (DST) den AK-Kleingartenwesen, Leitlinien zur Zukunftsfähigkeit des Kleingartenwesens zu erstellen.
Seit 2007 beschäftigte der Arbeitskreis sich mit den Leitlinien für die Entwicklung des Kleingartenwesens und erarbeitete Empfehlungen für deren wichtigste Handlungsfelder: Kleingartenentwicklung, kleingärtnerische Nutzung, soziale Aufgaben, ökologische Aufgaben, Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit sowie Finanzierung und Organisation. Dabei wurde auch schnell deutlich, dass eine Novellierung des Bundeskleingartengesetzes nicht notwendig ist, stattdessen eine angemessene Anwendung vor Ort genügend Spielraum bietet, um Antworten auf wichtige städtebauliche, soziale, ökologische und ökonomische Zukunftsfragen zu finden.
Das Präsidium des Deutschen Städtetages hat sich in seiner 385. Sitzung am 13. September 2011 in Konstanz eingehend mit den Leitlinien sowie der Thematik 'Entwicklung des Kleingartenwesens' beschäftigt und diese zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Präsidium empfiehlt den Mitgliedstädten, die Leitlinien als Arbeitsgrundlage zu diesem Themenfeld zu nutzen und dem Bund Deutscher Gartenfreunde (BDG) die Übernahme der Leitlinien für seine Verbandstätigkeit. Zudem beauftragte das Präsidium den Arbeitskreis Kleingartenwesen des Deutschen Städtetages, die Anwendung der Leitlinien fortlaufend zu analysieren und die Leitlinien bei Bedarf fortzuschreiben.'