Vergleiche innerhalb der Mitgliedskommunen des Arbeitskreises
Umfrage „Wie wird es mit dem Öffnungsgebot von Kleingartenanlagen gehalten und welche Folgen sind damit verbunden?“:
Die Studie „Städtebauliche, ökologische und soziale Bedeutung des Kleingartenwesens“ des BMVBS/BBR von 2008 beschreibt, dass 84% der Kleingartenanlagen öffentlich zugänglich sind. Die unabhängig davon durchgeführte detaillierte Befragung der Mitgliedskommunen dieses Arbeitskreises ergab in 2007 folgendes Bild:
Mit der Öffnung von Anlagen gibt es in den meisten Städten keine nennenswerten Probleme. In einigen Anlagen gibt es jedoch Schließzeiten, überwiegend nachts und im Winter.
Der AK hat eine entsprechende Empfehlung für die Öffnung formuliert.
Empfehlung des GALK-AK Kleingärten zur ständigen Öffnung von Kleingartenanlagen
Wie eine Umfrage unter den Mitgliedskommunen des Arbeitskreise ergeben hat, wird die öffentliche Zugänglichkeit der Kleingartenanlagen in den Kommunen sehr unterschiedlich gehandhabt.
Dadurch wird es für die Allgemeinheit schwierig, die Kleingartenanlagen als Besucher verlässlich zu benutzen. Dies führt letztlich zu mangelnder Akzeptanz von Kleingärten auf Seiten der Nichtpächter. Kleingartenanlagen sollen Funktionen des öffentlichen Grüns erfüllen. Es sollte daher im Interesse der Pächter liegen, jeden an den Vorzügen dieser bunten und vielfältigen Areale teilhaben zu lassen und kurze Wege in grüner Umgebung zu ermöglichen.
Die Umfrage hat auch ergeben, dass die Gefahr von Vandalismus u.ä. nicht in direktem Zusammenhang mit den Öffnungszeiten steht.
Der Arbeitskreis empfiehlt den Kommunen daher, die Kleingartenanlagen ständig für die Allgemeinheit geöffnet zu halten. Darüber hinaus sollte es ein Ziel sein, die öffentliche Nutzung durch attraktiv gestaltete Gemeinschaftsflächen und einladende Eingangsbereiche noch zu erhöhen.
Dies brächte als Nebeneffekt auch einen Imagegewinn für die Kleingärten mit sich.
Ansprechpartnerin im AK ist Renate Städtler
Umfrage „Gibt es Leerstände in Kleingartenanlagen und einen Zusammenhang mit einem sinkenden Bedarf?“:
Laut Studie „Städtebauliche, ökologische und soziale Bedeutung des Kleingartenwesens“ des BMVBS/BBR von 2008 gibt es in einem Drittel der untersuchten Kleingartenvereine Leerstände, zum Teil länger als 1 Jahr. Die unabhängig davon durchgeführte detaillierte Befragung der Mitgliedskommunen dieses Arbeitskreises wich in 2007 von diesem allgemeinen Trend ab. Hier ergab die Auswertung der 20 Mitgliedskommunen folgendes Bild:
In der Regel gibt es keine bis geringfügige Leerstände. Nirgends sind sie so groß, dass über eine Bestandsreduzierung nachgedacht wird.
Umfrage „Wie verbreitet ist das Instrument der Kleingartenentwicklungskonzepte?“:
Gemäß der Studie „Städtebauliche, ökologische und soziale Bedeutung des Kleingartenwesens“ des BMVBS/BBR von 2008 haben 42% der befragten Kommunen einen Kleingartenentwicklungsplan. Die unabhängig davon durchgeführte detaillierte Befragung der Mitgliedskommunen dieses Arbeitskreises und weiterer Mitglieder der GALK in 2007 ergab folgendes Bild:
Gesamtauswertung:
In rund der Hälfte der Kommunen existieren Kleingartenentwicklungskonzepte ( 36 von 69). In der Regel gibt es eine verbindliche Beschlusslage und die Entwicklungsziele werden in der vorbereitenden oder verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt.
a) Die Auswertung der 20 Mitgliedskommunen des AK Kleingärten ergibt folgendes Bild:
13 Städte haben ein Konzept, das nach 1990 erstellt worden ist. 3 Städte sind noch in der Erarbeitungsphase. 6 Städte haben kein aktuelles Konzept.
b) Die Auswertung von 49 weiteren Mitgliedskommunen der GALK ergibt folgendes Bild:
In 16 Kommunen gibt es ein Entwicklungskonzept. 7 Städte haben ein Konzept, das nicht älter als 10 Jahe ist (2006-1996). In 1 Stadt erfolgt eine Aktualisierung. 1 Stadt ist noch in der Erarbeitungsphase. 7 Städte haben ein veraltetes Konzept. 33 Städte haben kein aktuelles Konzept.
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