Umweltbundesamt (UBA) gemeinsam mit Bund für Umwelt-und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
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Grüne Infrastruktur umfasst Räume wie Parkanlagen, Friedhöfe, Kleingärten, Spielbereiche und Spielplätze, Außenanlagen von Kitas und Schulen, Sportflächen, Grün und Bäume im Straßenraum, Außenräume an öffentlichen Gebäuden, Bäche und Retentionsraum, Wald, Plätze, siedlungs- und wohnungsbezogene Freiflächen, …
Der Begriff „Infrastruktur“ unterstreicht die „Versorgungsleistungen“ der urbanen Grün- und Freiräume. Dazu gehören insbesondere deren Nutzungsmöglichkeiten für Bürger und Besucher, Ökosystemleistungen sowie auch die kulturellen Werte urbaner Frei- und Grünräume (z.B. historische Anlagen und Gartendenkmale). Diese grüne Infrastruktur erfüllt damit vielfältige Werte - soziale, ökologische, ökonomische und kulturelle - für die Bürger und das gesamte Stadtgefüge. Sie unterliegt sich ändernden gesellschaftlichen und ökologischen Anforderungen. Erforderlich ist eine integrierte Freiraumplanung mit einer entsprechenden fachlichen Leitung und Koordination aller Beteiligten und aller Anforderungen. Integrierte gesamtstädtische Freiraumkonzepte sollen die Vernetzung grüner Infrastruktur, die Multifunktionalität und die überlagernden Werte der Freiräume sowie das Grünflächenmanagement berücksichtigen. Grundlagen für die integrierte Freiraumplanung und Stadtentwicklung bieten die fachlich sektoralen Freiraumplanungen wie Friedhofentwicklungspläne, Fachpläne für Kleingärten, Biodiversitätsstrategien, Strategien zur Anpassung an den Klimawandel, Strategien für Sport, Bewegung und Spiel (Sportentwicklungsplanung, Spielleitplanung) u.a. Um Mehrwerte für die städtischen Grün- und Freiräume zu erreichen, müssen alle Fachdisziplinen für eine integrierte gesamtstädtische Freiraumentwicklung zusammenarbeiten. Zudem müssen Grün-, Freiraum- und Umweltaspekte unterschiedlichster Akteure und Eigentümer mit einfließen. Diese gesamtstädtische Freiraumplanung ist ein essentieller Bestandteil einer integrierten Stadtentwicklung.
Eine fachlich qualifizierte, integrierte Freiraumplanung ist somit eine obligatorische Vorgabe für eine innovative und nachhaltige Stadtentwicklung.
Forderung: Die Förderpolitik des Bundes muss auf gesamtstädtische Freiraumkonzepte ausgerichtet werden:
Das Gesamtkonzept soll zwingend dazu führen, dass die Frei- und Grünflächen auf Dauer unterhalten werden können. Die rechtlich verbindliche Verankerung eines gesamtstädtischen integrierten Freiraumentwicklungsplanes ist im Baugesetzbuch abzusichern. Die unterschiedlichen Verbindlichkeiten, Inhalte und Umgriffe in den Bundesländern müssen durch bundesrechtliche Regelungen angeglichen werden.
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