Der Entwurf des Sächsischen „Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechtes“ wurde inzwischen von der Schwarz - Gelben Staatsregierung, mit Wirkung vom 19. Oktober 2010, in Kraft gesetzt.
Ein Rechtsgutachten des Juristischen Dienstes des Sächsischen Landtages vom 19. November 2010, beantragt von der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, äußert nun erhebliche Bedenken und kommt zu dem Schluss, dass dieses Gesetz - zumindest in Teilen – in unzulässiger Weise in die kommunale Selbstverwaltung eingreife und deshalb nicht verfassungsgemäß sei.
Wie bereits berichtet, sind die sächsischen Baumschutz-satzungen auf bebauten Grundstücken für bestimmte Baumarten (Baumweide, Birke, Pappel), für Obst- und Nadelgehölze nicht mehr anzuwenden; ebenso für alle Bäume mit einem Stammumfang unter 1 m.
Die Behörden müssen zudem in einem Zeitraum von 3 Wochen nach Eingang der Anträge entschieden haben, ansonsten gelten diese als genehmigt. Die Für die Genehmigungsverfahren und –bescheide dürfen die Behörden keine Gebühren berechnen.
Das Gutachten kommt zu folgendem Ergebnis: „Zwischen Kostenfreiheit von Verfahren (Mittel) und der damit angestrebten Verwaltungsvereinfachung sowie Entbürokratisierung (Zweck) fehlt somit ein recht gewichtetes und wohl abgewogenes sachliches Verhältnis. Der vorliegende Eingriff ist daher auch unangemessen und unverhältnismäßig i.e.S.“
Mit diesem Gutachten ist es nun Sächsischen Kommunen möglich, gegen das Gesetz zu klagen.
Das vollständige Rechtsgutachten des Sächsischen Landtages hier zum Download: Baumschutzgutachten (Achtung: 1,3MB)
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